Merkblatt Nahrungsmittelhygiene zur Belehrung und Information
(für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen)
Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders lebensbedrohlich werden können. In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren (dazu gehören: Fleisch- und Wurstwaren, Milch und Milchprodukte, Eier/-speisen, Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung, Fische, Krebse, Weichtiere, Speiseeis und Halbgefrorenes, Feinkost-/Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen).
Alle, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, haften dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!
Solange Ihre Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ist, brauchen Sie kein „Lebensmittelzeugnis nach § 43", allerdings haben auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer - sowohl beim Zubereiten von Speisen, als auch beim Ausgeben der Speisen und Getränke - die Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten:
- Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und die Armbanduhr ab.
- Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab.
- Tragen Sie saubere Schutzkleidung.
- Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt vor jedem neuen Arbeitsgang und selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser.
- Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher.
- Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
- Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel.
Bei Fieber, Durchfall, Schnupfen und Husten, oder wenn Sie eine Infektionskrankheit haben, die auf Lebensmittel übertragen werden kann, oder Sie offene Wunden haben, dürfen Sie nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontaktkommen.
Folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin:
Durchfall, gegebenenfalls Übelkeit, Erbrechen und Fieber
- Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oderGelenkschmerzen
- Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel
- Wunden mit offenen Hautstellen, besonders, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind
Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt oder eine Ärztin die Erkrankung festgestellt hat oder lediglich entsprechende Krankheitserscheinung vorliegen, die einen dementsprechenden Verdacht nahelegen!